Anwalt für Kündigungsschutzrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung
Ziel des Kündigungsschutzrechts ist primär, Arbeitnehmern ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Die Freiheit des Arbeitgebers, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, schränkt es deutlich ein, indem es die Notwendigkeit eines Kündigungsgrunds vorschreibt. Bestehen berechtigte Zweifel an einer ausgesprochenen Kündigung, kann es hilfreich sein, einen Anwalt mit entsprechender Erfahrung auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts hinzuzuziehen.
Als Rechtsanwalt bin ich mir der Tatsache bewusst, dass es gerade im Kündigungsschutz oftmals um ganz existenzielle Fragen geht. Nicht nur sind Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, oft schockiert – sie haben auch mit engen Fristen zu kämpfen. Das gilt vor allem dann, wenn sie sich gegen die erhaltene Kündigung wehren möchten.
In allen Fragen bezüglich der Abfindung
Als Anwalt für Kündigungsschutzrecht in Braunschweig bin ich in allen Fragen an Ihrer Seite, die Ihre Kündigung betreffen. Um Ihre Rechte bestmöglich zu sichern, lege ich innerhalb der vorgeschriebenen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Außerdem prüfe ich, ob möglicherweise jemand ohne Vollmacht Ihre Kündigung unterschrieben hat. Sollte das der Fall sein, weise ich die Kündigung unverzüglich in Ihrem Interesse zurück.
Gekündigten Arbeitnehmern steht hierzulande leider nicht automatisch eine Abfindung zu. Ich unterstütze Sie dabei, anspruchsbegründende Abfindungsregelungen in Tarifverträgen, Sozialplänen und Arbeitsverträgen zu sichten – und so Ihre Ansprüche geltend zu machen. Gerne unterstütze ich Sie auch im Rahmen von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen bei der Regelung vertraglicher Vereinbarungen über die Zahlung einer Abfindung.
Wo man für Ihre Interessen eintritt
Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten oder befürchten diese? Ich stehe Ihnen bereits im Vorfeld einer Kündigung mit professionellem Rat und tatkräftiger Unterstützung zur Seite. Als Anwalt für Kündigungsschutzrecht trete ich zu jeder Zeit für Ihre Ansprüche ein.
In Ihrem Interesse prüfe ich nicht nur, ob Ihre Kündigung sozial gerechtfertigt ist, sondern auch Ihre Aussichten auf eine mögliche Abfindung. Die bestehende Sachlage analysiere ich stets sorgfältig, um so diejenige Verteidigungsstrategie ermitteln zu können, die die besten Aussichten auf Erfolg verspricht. Lassen auch Sie sich von mir beraten!